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Schwermetallbelastung - Arsenverteilung in der Oderaue


Leistungsbeschreibung

Bei den durchgeführten Untersuchungen für das künftige „Bodenplanungsgebiet Harz im Landkreis Göttingen“ wurde eine besondere Situation festgestellt. In Teilbereichen der Oderaue wurde - neben den zu erwartenden, erhöhten Schwermetallgehalten für Blei, Cadmium und Zink - zusätzlich ein erhöhter Arsengehalt im Boden festgestellt.
Offensichtlich ist die Quelle der Belastungen das Silbererzgebiet um St. Andreasberg und die Verarbeitung der dort gewonnenen Stoffe bis hin zur ehemaligen Arsenikproduktion im Ortsteil Silberhütte. Von dort wurden arsenbelastete Gewässersedimente über die Sperrlutter in die Oder und von ihr gespeiste Mühlengräben transportiert. In diesen Gebieten lagerten sich die Sedimente bei Hochwasserereignissen in den Überschwemmungsbereichen ab.
Die Arsenkonzentration betroffener Bereiche nimmt mit zunehmender Entfernung zur o. g. Belastungsquelle ab. Teilbereiche der Stadt Bad Lauterberg, in Barbis, Scharzfeld und Pöhlde sind betroffen. Auch in Hattorf am Harz sind erhöhte Arsengehalte in der Nähe der Oder nachzuweisen.
Maßgeblich für die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Nutzungsart eines Grundstücks.
Aus nachstehender Tabelle können Sie die bodenschutzrechtlichen Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden – Mensch entnehmen. Die jeweilige Konzentration ist in Milligramm pro Kilogramm getrocknetem Boden angegeben.

Stoff

Kinderspiel-flächen

Wohngebiete

Park- und Freizeit-anlagen

Industrie- und
Gewerbe-grundstücke

Nutzgarten

Grünland

Arsen

25

50

125

140

200

50

Wenn die auf einem Grundstück gemessenen Werte die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung überschreiten, ergibt sich für ein solches Grundstück ein bodenschutzrechtlicher Belang. Dasselbe gilt wenn nach wissenschaftlicher Beurteilung eine Überschreitung der Prüfwerte zu erwarten ist.
Im Hinblick auf Anfragen zur Belastungssituation werden grundstücksbezogene Auskünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen nur den Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten erteilt. Anfragen für eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis sind schriftlich zu stellen.
Weitere Informationen hierzu können Sie der Dienstleistung Altlasten/Altlastenauskunft entnehmen.

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)