Beratung - Ausrichtung von Straßen-, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen


Leistungsbeschreibung


Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel abgegeben werden, sind dafür verantwortlich, die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Feste dieser Art sind beispielsweise Straßen- oder Vereinsfeste.

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die von Privatpersonen ausgerichtet werden, müssen einige Vorschriften beachtet werden.

Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch die abgegebenen Lebensmittel, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld durch uns beraten zu lassen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Hinweis: Sollten Sie beabsichtigen alkoholische Getränke abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Ankündigung einer Veranstaltung kann formlos erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage


Insbesondere Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Kontakt

  • Fachdienst Verbraucherschutz

Kontaktpersonen


  • Herr Freml
  • Herr Weisenburger
  • Herr Köhler
  • Frau Henschel
  • Herr Fischer
  • Herr Rinke
  • Herr Ode
  • Herr Pingel
  • Herr Stockfisch
  • Frau Volkmar
  • Herr Jasarov
  • Herr Schönthal