Beratung - Ausrichtung von Straßen-, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
Beratung - Ausrichtung von Straßen-, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel abgegeben werden, sind dafür verantwortlich, die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Feste dieser Art sind beispielsweise Straßen- oder Vereinsfeste.
Auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die von Privatpersonen ausgerichtet werden, müssen einige Vorschriften beachtet werden.
Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch die abgegebenen Lebensmittel, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld durch uns beraten zu lassen.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Hinweis: Sollten Sie beabsichtigen alkoholische Getränke abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Ankündigung einer Veranstaltung kann formlos erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Insbesondere Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Verordnung (EG) Nr. 852/2004