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Beratung - Ausrichtung von Straßen-, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen


Leistungsbeschreibung

Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel abgegeben werden, sind dafür verantwortlich, die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Feste dieser Art sind beispielsweise Straßen- oder Vereinsfeste.

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die von Privatpersonen ausgerichtet werden, müssen einige Vorschriften beachtet werden.

Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch die abgegebenen Lebensmittel, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld durch uns beraten zu lassen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Hinweis: Sollten Sie beabsichtigen alkoholische Getränke abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde.

Die Ankündigung einer Veranstaltung kann formlos erfolgen.

Es fallen keine Gebühren an.

Insbesondere Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Verordnung (EG) Nr. 852/2004