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Leistungsbeschreibung

Wir nutzen den Boden tagtäglich und auf vielfältige Weise. Der Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts (Wasser- und Nährstoffkreisläufe), Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, Rohstofflagerstätte und vieles mehr.

Boden ist nicht vermehrbar und verfügt nur über eine begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam.
Der Schutz des Bodens ist durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Die Zielrichtung des Gesetzes und darauf basierender Vorschriften ist es, die vielen unterschiedlichen Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Dazu zählt das Vermeiden und Abwehren von schädlichen Bodenveränderungen, eine Verpflichtung die jeden trifft der auf den Boden einwirkt und das Sanieren eingetretener Schäden.

Um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maße zu erhalten, ist bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten. Dies betrifft insbesondere Bautätigkeiten, bei denen Boden regelmäßig ab- und aufgetragen, umgelagert oder ausgetauscht wird.

Im Harz und im südlichen Harzvorland ist der Bodenschutz durch den historischen Bergbau, deren Aufbereitungs- und Hüttenwesen sowie deren Hinterlassenschaften (zum Beispiel Halden) geprägt. Der großflächige Einfluss auf den Boden bedingt bereits bei der Planung und der Ausführung von Vorhaben, hierzu zählt auch die Umnutzung von Grundstücken, eine besondere Beachtung.

Informationen zum Bodenschutz erhalten Sie von den oben aufgeführten Ansprechpersonen. Weitere Informationen zum Themenkomplex Altlasten und Auskünfte zum Altlastenverzeichnis finden Sie unter der Dienstleistung Altlasten/Altlastenverzeichnis.

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.