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Kfz-Zulassung in Bovenden


Leistungsbeschreibung

Folgende Zulassungsangelegenheiten führen wir für Sie aus:

  • Anmeldung von Neufahrzeugen
  • Anmeldung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen
  • Ummeldung Gebrauchtfahrzeuge mit und ohne Halterwechsel
  • Wiederzulassung für den selben Halter
  • Änderung der Fahrzeugpapiere bei einem Wohnortwechsel
  • Außerbetriebsetzung
  • Kurzzeitkennzeichen zur Fahrzeugüberführung

Siehe hierzu bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".

Um die Bearbeitung von Kraftfahrzeugzulassungen gewährleisten zu können, ist die Vorsprache im Bürgerbüro mindestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten erforderlich. Die Öffnungszeiten weist der Flecken Bovenden aus.

Bitte beachten Sie, dass folgende Zulassungsangelegenheiten in Bovenden NICHT vorgenommen werden können: 

  • Zulassung von Fahrzeugen, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief von einer Bank oder einem Autohaus übersandt wird
  • Erstzulassung von Import-Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland
  • Änderung technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und Anhängern in den Fahrzeugpapieren
  • Umkennzeichnung von Fahrzeugen aufgrund Kennzeichenverlust oder Diebstahl
  • Ausstellung von Ersatzfahrzeugpapieren aufgrund Verlust oder Diebstahl
  • Zuteilung/Wiederzuteilung von grünen Kennzeichen

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom einzelnen Zulassungsvorgang. Bitte erfragen Sie diese in der Zulassungsstelle.