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Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr


Leistungsbeschreibung

Kreiszuweisung auf Antrag zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr

  1. Antragsstellung
  2. Entscheidung durch Fach- und Kreisausschuss
  3. Bewilligungsbescheid
    1. Führung eines Ausgabenblattes
    2. Jährlicher Zwischenbericht zum Jahresanfang
    3. Anforderung Teilratenzahlungen möglich
  4. Auszahlung von Teilraten auf Grundlage des Ausgabenblattes sowie rechnerischer Nachweise
  5. Fertigstellung durch Schlussbericht nachzuweisen (Verwendungsnachweis)

An die zuständigen Kontaktpersonen oder an Radverkehr@landkreisgoettingen.de 

Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr, Radwegemaßnahme einer Kommune des Landkreises Göttingen oder eines Verbandes

Antragsformular nebst Anlagen:

  1. Vorhabenbeschreibung mit Zeitplan (Bestandsaufnahme und Zieldarstellung)
  2. Vorläufige Kostendarstellung,
  3. Planunterlagen (Lageplan, Übersichtsplan)

Nachreichbar:

  1. Ausführungsplan mit Erläuterungsbericht
  2. Finanzierungsplan mit detaillierter Kostenaufstellung
  3. Ingenieurvertrag
  4. Nachweise Fremd-/Drittmittel (Kofinanzierung)
  5. Ausbauquerschnitt
  6. erforderliche Vereinbarungen/Verträge/Genehmigungen (z.B. Nutzungsvereinbarung, Gestattungsvertrag, wasserrechtliche Genehmigung o.ä.)

Eine Beantragung auf Kreiszuweisung hat vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen.

Abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie Plausibilität des Vorhabens

Förderrichtlinie des Landkreis Göttingen zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen

siehe Förderrichtlinie