Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr
Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr
Leistungsbeschreibung
Kreiszuweisung auf Antrag zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr
Verfahrensablauf
- Antragsstellung
- Entscheidung durch Fach- und Kreisausschuss
- Bewilligungsbescheid
- Führung eines Ausgabenblattes
- Jährlicher Zwischenbericht zum Jahresanfang
- Anforderung Teilratenzahlungen möglich
- Auszahlung von Teilraten auf Grundlage des Ausgabenblattes sowie rechnerischer Nachweise
- Fertigstellung durch Schlussbericht nachzuweisen (Verwendungsnachweis)
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständigen Kontaktpersonen oder an Radverkehr@landkreisgoettingen.de
Voraussetzungen
Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr, Radwegemaßnahme einer Kommune des Landkreises Göttingen oder eines Verbandes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular nebst Anlagen:
- Vorhabenbeschreibung mit Zeitplan (Bestandsaufnahme und Zieldarstellung)
- Vorläufige Kostendarstellung,
- Planunterlagen (Lageplan, Übersichtsplan)
Nachreichbar:
- Ausführungsplan mit Erläuterungsbericht
- Finanzierungsplan mit detaillierter Kostenaufstellung
- Ingenieurvertrag
- Nachweise Fremd-/Drittmittel (Kofinanzierung)
- Ausbauquerschnitt
- erforderliche Vereinbarungen/Verträge/Genehmigungen (z.B. Nutzungsvereinbarung, Gestattungsvertrag, wasserrechtliche Genehmigung o.ä.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Beantragung auf Kreiszuweisung hat vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie Plausibilität des Vorhabens
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie des Landkreis Göttingen zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen und Verbände sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Radverkehr
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen
Hinweise / Besonderheiten
siehe Förderrichtlinie