Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr
Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kreiszuweisung auf Antrag zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr
Verfahrensablauf
1.Antragstellung
2.Bewilligungsbescheid
3.Teilratenzahlungen durch Kostennachweis
4.jährlicher Zwischenbericht
5. Vorlage Schlussbericht (Verwendungsnachweis)
a) Sachbericht
b) Gesamtkostennachweis
c) Veröffentlichungsnachweis
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständigen Kontaktpersonen oder an Radverkehr@landkreisgoettingen.de
Voraussetzungen
Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr, Radwegemaßnahme einer Kommune des Landkreises Göttingen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular nebst Anlagen Vorhabenbeschreibung, Kostendarstellung, Lage- und Übersichtspläne;
Nachreichbar: Ausführungsplan, Finanzierungsplan/Kostenaufstellung, Ingenieurvertrag, Nachweise Kofinanzierungen, Ausbauquerschnitt, ggf. erforderliche Verträge/Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Bewilligung regelmäßige Zwischennachweise sowie Verwendungsnachweis nach Abschluss innerhalb 6 Monate
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate je nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen und Plausibilität des Vorhabens
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie des Landkreis Göttingen zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise / Besonderheiten
siehe Förderrichtlinie