Kreiszuweisung zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr


Leistungsbeschreibung


Kreiszuweisung auf Antrag zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr

Verfahrensablauf


1.Antragstellung
2.Bewilligungsbescheid
3.Teilratenzahlungen durch Kostennachweis
4.jährlicher Zwischenbericht
5. Vorlage Schlussbericht (Verwendungsnachweis)
  a) Sachbericht
  b) Gesamtkostennachweis
  c) Veröffentlichungsnachweis

An wen muss ich mich wenden?


An die zuständigen Kontaktpersonen oder an Radverkehr@landkreisgoettingen.de 

Voraussetzungen


Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr, Radwegemaßnahme einer Kommune des Landkreises Göttingen

Welche Unterlagen werden benötigt?


Antragsformular nebst Anlagen Vorhabenbeschreibung, Kostendarstellung, Lage- und Übersichtspläne;

Nachreichbar: Ausführungsplan, Finanzierungsplan/Kostenaufstellung, Ingenieurvertrag, Nachweise Kofinanzierungen, Ausbauquerschnitt, ggf. erforderliche Verträge/Vereinbarungen

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


Nach Bewilligung regelmäßige Zwischennachweise sowie Verwendungsnachweis nach Abschluss innerhalb 6 Monate

Bearbeitungsdauer


1-3 Monate je nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen und Plausibilität des Vorhabens 

Rechtsgrundlage


Förderrichtlinie des Landkreis Göttingen zur Bezuschussung von Radwegen der Kommunen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr

Rechtsbehelf


Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen

Hinweise / Besonderheiten


siehe Förderrichtlinie

Links


Weiterführende Informationen

Kontakt

  • Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr

Kontaktpersonen


  • Frau Struckmeier
  • Herr Gloth