Abfallbehälter/-gebühren Abfallwirtschaft
Abfallbehälter/-gebühren Abfallwirtschaft
Leistungsbeschreibung
Alle bewohnten, bebauten und gewerblich genutzten Grundstücke im Landkreis Göttingen müssen mit festen Abfallbehältern (Restabfallbehälter und Komposttonne) ausgestattet sein.
Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen. Dabei wird ein Volumen von 7,5 l/Person und Woche zugrunde gelegt.
Die Größe der Komposttonne richtet sich ebenfalls mit 7,5 l/Person und Woche nach der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und hängt vom Umgang mit den kompostierbaren Abfällen ab.
Bestellungen, Abmeldungen oder Änderungen des Gefäßbestandes können nur durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer vorgenommen werden.
Für gewerbliche oder gemischt genutzte Grundstücke bestimmt der Landkreis Göttingen, welche Behälterkapazität vorzuhalten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Frau Faust |
Flecken Adelebsen, Ebergötzen |
Herr Kaminski |
Bad Grund (Harz), Duderstadt (Ortsteile) |
Frau Kutsche |
Bad Lauterberg im Harz, Gieboldehausen (Ortsteile ohne Krebeck), Wieda, Zorge |
Herr Eicke |
Bad Sachsa, Gieboldehausen, Walkenried |
Frau Dornieden |
Flecken Bovenden, Dransfeld, Landolfshausen, Seulingen |
Herr Felske |
Gleichen, Waake, Rosdorf, Seeburg |
Frau Linne |
Hann. Münden, Jühnde, Scheden |
Frau Lüdeke |
Samtgemeinde Hattorf am Harz, Duderstadt (Kernstadt) |
Frau Murniek |
Herzberg am Harz, Friedland, Krebeck |
Herr Ulm |
Osterode am Harz |
Frau Streibel |
Staufenberg, Bühren, Niemetal |
Frau Diedrich / Frau Faust |
Offene Forderungen, Ratenzahlungen und Stundungen |
Herr Bornemann / Herr Hiersig |
Satzungsrecht |
Welche Gebühren fallen an?
Die Abfallgebühren müssen kostendeckend kalkuliert werden.
Die Abfallgebühr der Restabfallbehälter besteht aus der Grundgebühr und der Volumengebühr.
Die Grundgebühr deckt anteilig Fixkosten der Abfallwirtschaft, wie z.B. bis zu drei kostenlose Sperrmüllabfuhren im Jahr, die Baum- und Strauchschnittsammlung, mobile Schadstoffsammlung sowie Sammlung vom Altpapier. Die Höhe ist abhängig vom bereitgestellten Behältervolumen am Grundstück. Die Volumengebühr ist linear zum Behältervolumen.
Die Abfallgebühr für die grünen Komposttonnen und Saison-Komposttonnen ist eine reine Volumengebühr. Sie fällt linear zum Behältervolumen an.
Für die Behälteraufstellung, den Tausch oder die Abholung fällt eine einmalige Tauschgebühr für Restabfalltonne, (Saison-)Komposttonne und Altpapiertonne an. Sie enthält u.a. Personalkosten für den Tausch, Fahrzeug- und Gerätekosten, Beschaffung und Lagerhaltung der Behälter.
Die aktuellen Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung (siehe weiter unten unter „Dokumente“) festgelegt.
Für die Beratung fallen keine Gebühren an.