Projektmanagement Jobcenter Landkreis Göttingen
Projektmanagement Jobcenter Landkreis Göttingen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Projektmanagement ist ein zentraler Ansprechpartner für alle regional und überregional tätigen Bildungsträger/ Arbeitsmarktdienstleister, die ihr Angebotsportfolio in Stadt und Landkreis Göttingen zur Verfügung stellen wollen.
Außerdem ist das Projektmanagement für die Planung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen für Empfänger*innen von Bürgergeld zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zu übersenden ist ein Scan der Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV. Grundsätzlich muss das Angebot nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Eine Ausnahme bilden Drittmittel geförderte Angebote (wie z.B. MWK oder ESF).
- Weiterhin einzureichen ist eine Angebotskurzinformation sowie weiteres Informationsmaterial (wie Flyer, Broschüren, Konzepte etc.)
- Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen stets aktuell zu halten und bei Änderungen unaufgefordert in einer neuen Version dem Projektmanagement zuzusenden sind: projektmanagement@landkreisgoettingen.de
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen ergeben sich aus dem genutzten Förderinstrument:
- Bei zertifizierten Maßnahmeangeboten beträgt der notwendige Zeitrahmen für den Vorlauf acht Wochen.
Abgeraten wird von der Einreichung von Angeboten „auf Anfrage“ sowie Kursstart in den üblichen Ferien- und Urlaubszeiten, da eine Planbarkeit für die Integrationsfachkräfte, Bürgergeldempfänger*innen und somit auch den Anbieter erschwert wird. - Bei Drittmittel geförderten Maßnahmeangeboten ist die vorgegebene Frist abhängig von der Förderzusage der Förderstelle (z.B. NBank).
- Bei Kofinanzierungsanträgen für Maßnahmeförderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Einreichung vollständiger Unterlagen i.d.R. vier Wochen vor dem jeweiligen Stichtag des Förderinstruments der NBank notwendig. Eine vorherige Rücksprache wird empfohlen. Hierfür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektmanagements gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB):
§ 16d SGB II, § 16f SGB II, § 45 SGB III,
§ 75 SGB III, § 76 SGB III, § 81 SGB III
Verwandte Dienstleistungen
Bürgergeld - InformationserteilungArbeitgeberservice - Arbeitsvermittlung
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