Denkmalschutz – Fördermittel für Denkmäler


Leistungsbeschreibung


Soweit der Haushaltsplan des Landes Niedersachsen dies zulässt, können Fördermittel zur Erhaltung und Instandhaltung von Denkmälern bereitgestellt werden.

Förderungswürdig sind die Kosten für den Erhalt denkmalwerter Substanz sowie ggf. der Mehraufwand einer denkmalgerechten Ausführung. Den Antrag stellen Sie bitte rechtzeitig vor Baubeginn über die Denkmalschutzbehörde an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die denkmalrechtliche Genehmigung der geplanten Maßnahme, darüber hinaus können die Landeszuwendungen mit weiteren Auflagen verbunden werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Weitere Fördermöglichkeiten können bei Stiftungen (z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz DSD) sowie beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) angefragt werden. Hier können ggf. auch Mittel aus der Dorferneuerung beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter hier.

Rechtsgrundlage


Rechtsgrundlage für eine Förderung durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“

Kontakt


  • Team Bauaufsicht Göttingen
  • Team Bauaufsicht Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Herr Dr. Niemer
  • Herr Fleischmann-Wilke