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Leistungsbeschreibung

Für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevanten Bescheinigungen nutzt der Fachdienst Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg entwickelte EfA-Onlinelösung „Aufenthalt Digital“. 

Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, Ihre Anliegen orts- und zeitunabhängig digital an die Behörde zu übermitteln. Benutzerfreundliche Online-Formulare führen Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und leiten die erfassten Daten direkt in die internen Fachverfahren weiter. 
Um Sie optimal zu unterstützen und gleichzeitig den behördlichen Prüfaufwand zu minimieren, ist eine KI-Lösung integriert. Diese erkennt hochgeladene Dokumente und prüft automatisch, ob sie den Anforderungen des Onlinedienstes entsprechen oder für die weitere Bearbeitung in der Ausländerbehörde benötigt werden. Die Nutzung der KI-Komponente bleibt für Sie jedoch freiwillig, sodass Sie eigenständig entscheiden können, ob Sie das Prüfergebnis annehmen oder ablehnen.

Folgende Anträge können Sie online stellen:

"Aufenthalt digital" wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg entwickelt. Mit der Einführung dieser Online-Dienste unterstützt der Landkreis Göttingen aktiv die Digitalisierung der  Ausländerbehörden.

Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen

Achtung je nach Ihrem Wohnort ist entweder der Standort Göttingen oder Osterode zuständig.

Standort Göttingen

Standort Osterode

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Duderstadt
  • Stadt Hann.Münden
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Samtgemeine Radolfshausen
  • Flecken Adelebsen
  • Flecken Bovenden
  • Gemeinde Friedland
  • Gemeinde Gleichen
  • Gemeinde Stauffenberg
  • Gemeinde Rosdorf

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Osterode am Harz
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Gemeinde Walkenried
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz
  • Gemeinde Bad Grund (Harz)

 

 

 

 Sollten Sie innerhalb des Gebiets der Stadt Göttingen wohnen, ist die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen gegeben.

Für diese Dienstleistung ist eine Service-Hotline eingerichtet, welche Sie montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0551 / 525 3772  erreichen können.

Bitte beachten Sie das eine Vorsprache ohne vorhergehende Terminvereinbarung nicht möglich ist.