Aufenthalt digital
Aufenthalt digital
Leistungsbeschreibung
Für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevanten Bescheinigungen nutzt der Fachdienst Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg entwickelte EfA-Onlinelösung „Aufenthalt Digital“.
Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, Ihre Anliegen orts- und zeitunabhängig digital an die Behörde zu übermitteln. Benutzerfreundliche Online-Formulare führen Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und leiten die erfassten Daten direkt in die internen Fachverfahren weiter.
Um Sie optimal zu unterstützen und gleichzeitig den behördlichen Prüfaufwand zu minimieren, ist eine KI-Lösung integriert. Diese erkennt hochgeladene Dokumente und prüft automatisch, ob sie den Anforderungen des Onlinedienstes entsprechen oder für die weitere Bearbeitung in der Ausländerbehörde benötigt werden. Die Nutzung der KI-Komponente bleibt für Sie jedoch freiwillig, sodass Sie eigenständig entscheiden können, ob Sie das Prüfergebnis annehmen oder ablehnen.
Folgende Anträge können Sie online stellen:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Änderung von ausländerrechtlichen Nebenbestimmungen
- Niederlassungserlaubnis – allgemein
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthaltskarte für Berechtigte nach FreizügG/EU
"Aufenthalt digital" wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg entwickelt. Mit der Einführung dieser Online-Dienste unterstützt der Landkreis Göttingen aktiv die Digitalisierung der Ausländerbehörden.
An wen muss ich mich wenden?
Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen
Achtung je nach Ihrem Wohnort ist entweder der Standort Göttingen oder Osterode zuständig.
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Sollten Sie innerhalb des Gebiets der Stadt Göttingen wohnen, ist die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen gegeben.
Für diese Dienstleistung ist eine Service-Hotline eingerichtet, welche Sie montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0551 / 525 3772 erreichen können.
Bitte beachten Sie das eine Vorsprache ohne vorhergehende Terminvereinbarung nicht möglich ist.